AUFBEWAHRUNGSFRISTEN
            -in Deutschland-

Wie lange müssen Geschäftsunterlagen aufbewahrt werden und was gilt dabei zu beachten?

Die Aufbewahrungsfrist beginnt nach dem Ende eines Kalenderjahres, indem die letzte Eintragung gemacht wurde. Hier benennen wir einige Beispiele oder Befragen Sie auch Ihren Steuerberater. Im Normalfall müssen Geschäftsunterlagen 6 - 10 Jahre aufbewahrt werden, in Ausnahmefällen sogar 30 Jahre, z. B. Pensionsunterlagen, Patientenakten aus Krankenhäusern.

Aufbewahrung 10 Jahre:

  • Personalunterlagen, Lohnlisten, Pfändungsunterlagen, Tarifverträge
  • Steuerbescheide, -erklärungen, Bilanzen, Jahresabschlüsse, Lohnsteuerunterlagen 
  • Buchungsbelege, Kontoauszüge, Kassenberichte, -bücher, Quittungen, Gutschriften, Inventurunterlagen
  • Bankunterlagen, Kontoauszüge, Inkassounterlagen
  • Lieferscheine, Buchungsbelege, -listen, Rechnungen
  • Gebäude und Grundstücksunterlagen, Gutachten, Dahrlehensunterlagen
  • Prozessunterlagen (nach Abschluss), 
  • Patientenakten Arztpraxen


Aufbewahrung 6 Jahre:

  • Angebotsschreiben, Bestellungen, Preislisten
  • Fahrtenbücher, Arbeitszeitlisten, Kaufverträge, Mahnungen, -bescheide
  • Baupläne (Gebäude), Zeichnungen, 
  • Bürgschaftserklärungen
  • Handelsbriefe, Schadensanzeigen